KIM-Studie 2020 – Kindheit, Internet, Medien – Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger

Kurzbeschreibung

Die KIM-Studie (hier aus dem Jahr 2020) erfasst regelmäßig die Mediennutzung von Kindern. Dabei werden die Selbsteinschätzungen von Kindern und von Erziehungsberechtigten berücksichtigt. Neben der Medienausstattung und Häufigkeit der Nutzung, werden u.a. die Interessengebiete, Mediennutzung in der Freizeit, in der Schule und im Tagesverlauf sowie eine Einschätzung der technischen Medienkompetenz abgefragt. Zur Einschätzung der Medienkompetenz wird bei den Kindern abgefragt, inwieweit sie bestimmte Tätigkeiten (z.B. eigenständig ins Internet gehen, Apps runterladen) selbst ausführen können. Dabei werden Kinder mittels computergestützter persönlicher Interviews und Erziehungsberechtigte mittels Selbstausfüllerfragebogen befragt.

Annahmen über die Folgen der Digitalisierung

keine Angabe

Kompetenzanforderungen

Die KIM-Studie fasst technische Medienkompetenz - welche in Zeiten der Pandemie und damit verbundenem digitalem Lernen eine besondere Rolle spielt - als das Ausüben bestimmter Tätigkeiten auf. Sie formuliert dementsprechend sehr konkrete Anforderungen: eine DVD abspielen, Dateien aus dem Internet downloaden, Fotos vom Handy auf den Computer laden, im Computer Ordner anlegen, im WLAN anmelden, Lieder auf den MP3-Player oder das Handy laden, Apps herunterladen, etwas ausdrucken und alleine ins Internet gehen. Neu eingeführt wurden 2020 die Tätigkeiten Nachrichten verschicken, ein Bild/Video posten, Dinge/Beiträge kommentieren (Texte schreiben) sowie Beiträge liken.

Kompetenzdimensionen

Instrumentell-qualifikatorische Dimension: eine DVD abspielen; Dateien aus dem Internet downloaden; Fotos vom Handy auf den Computer laden; im Computer Ordner anlegen; im WLAN anmelden; Lieder auf den MP3-Player oder das Handy laden; Apps herunterladen; etwas ausdrucken; alleine ins Internet gehen; Nachrichten verschicken; Beiträge kommentieren; Beiträge liken; ein Bild/Video posten.

Zentrale theoretische Annahmen über Kompetenz

keine Angabe

Perspektive der Kompetenzträger*innen auf Kompetenz einbezogen?

keine Angabe

Lebenskontexte der Kompetenzträger*innen einbezogen?

In die Darstellung der Ergebnisse zu technischer Medienkompetenz werden Geschlecht sowie Alter der Kinder einbezogen. Auch gehen die Autor*innen in der Studie darauf ein, dass sich der Alltag der Kinder durch die Pandemie verändert hat (so z.B. viele bereits Erfahrungen mit Home-Schooling gemacht haben).

Herausforderungen der Erfassung von Kompetenz

keine Angabe

Zentrale empirische Befunde über Kompetenz

Nach eigenen Angaben können ca. zwei Drittel der Kinder ohne Probleme eine DVD abspielen, was einen Rückgang im Vergleich zu 2018 entspricht, der evtl. mit einer verbreiteten Nutzung von Streaming-Angeboten zusammenhängt. Etwa die Hälfte der Kinder kann alleine online gehen. Die übrigen Tätigkeiten beherrschen zwischen knapp 30 und gut 40 Prozent der Befragten gut. Am wenigsten Kinder (26 Prozent) schätzen sich gut darin ein, Dateien aus dem Internet herunterzuladen. Mit steigendem Alter nimmt die technische Medienkompetenz von Kindern zu. Zwischen Mädchen und Jungen zeigen sich nur wenige Unterschiede. Von manchen Tätigkeiten geben etwas mehr Jungen an, sie zu beherrschen, so z.B. alleine Apps herunterladen können (Jungen: 43 %, Mädchen: 36 %), DVDs abspielen (Jungen: 70 %, Mädchen: 63 %), Dateien aus dem Internet herunterladen (Jungen: 29 %, Mädchen: 23 %) und alleine online gehen (Jungen: 54 %, Mädchen: 48 %). Mit zunehmendem Alter nimmt die technische Kompetenz zu. Bei vielen Tätigkeiten ist ab dem Alter von 10 Jahren ein deutlicher Anstieg derer zu sehen, die angeben, bestimmte Tätigkeiten alleine gut zu auszuüben.

Quellenangabe

Feierabend, S., Rathgeb, T., Kheredmand, H., & Glöckler, S. (2021). KIM-Studie 2020. Kindheit, Internet, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 6- bis 13-Jähriger. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs). https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/KIM/2020/KIM-Studie2020_WEB_final.pdf

Zuletzt geändert am 16. Juli 2024.